Wer eine Website betreibt, will selbstverständlich wissen, ob sie auch genutzt wird. Dass Website-Zugriffe gemessen und ausgewertet werden, ist also legitim – aber nicht immer legal. Gewisse Methoden, die lange Zeit gang und gäbe waren, genügen den verschärften Datenschutzgesetzen nicht mehr. Das gilt insbesondere für Google Analytics, wo schon länger diskutiert wird, ob und wie es unter der DSGVO überhaupt noch genutzt werden darf. In diesem Artikel geht es um Ansätze, wie man Website Analytics und Datenschutz unter einen Hut bringt. Vor einigen Wochen hat die österreichische Datenschutzbehörde entschieden, dass die Nutzung von Google Analytics gegen die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO der Europäischen Union verstösst. Kurze Zeit später ist auch die französische Datenschutzbehörte zum gleichen Schluss gekommen. Wohl ist in dieser Sache noch nicht das letzte Wort gesprochen – aber es ist ein guter Anlass, um über datenschutzkonforme Alternativen zu Google Analytics nachzudenken....

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