Bildersuche im Internet

Fremde Bilder für die eigene Websites nutzen: Was ist erlaubt?

Wichtiger Hinweis: Metoki ist eine Digital-Agentur – keine Anwaltskanzlei. Alle Aussagen zu rechtlichen Themen erfolgen ohne Gewähr. Bitte konsultieren Sie im Zweifelsfall eine juristische Fachperson.

Viele unserer Kunden pflegen die Inhalte Ihrer Websites selbst. Und natürlich benötigen sie dafür Bilder, also Fotos und Grafiken verschiedenster Art. Ist gerade kein eigenes Bild vorhanden, so liegt es nahe, sich eines bei Google, Facebook oder einer anderen Website zu beschaffen. Doch was ist hier erlaubt? Und was sind die Konsequenzen, wenn man gegen das Urheberrecht verstösst?

Wenn Ihnen jemand sagt, er habe «ein Google-Bild genommen», um eine Web-Seite zu illustrieren, dann sollten Sie hellhörig werden. Denn die Bildersuche von Google ist zwar kostenlos nutzbar – die Bilder selbst hingegen sind es in aller Regel nicht. Die Bilder, die man auf diese Weise findet, gehören ja auch nicht Google, sondern verschiedensten anderen Urhebern.

«Aber ich habe doch die Website verlinkt, von der ich das Bild herunterkopiert habe!» Auch dieser oft gehörte Satz zeugt von einem mangelhaften Verständnis des Urheberrechts. In Einzelfällen (etwa bei den Creative-Commons-Lizenzen, von denen wir später noch sprechen werden), mag eine Urheberangabe tatsächlich ausreichen, um ein Bild legal auf der eigenen Website zu publizieren. In aller Regel ändert ein solcher Link aber nichts daran, dass man das Bild widerrechtlich nutzt.

Urheberrechtsverletzungen können teuer werden

Die einfache Regel im Umgang mit Bildern im Internet lautet: Solange man nicht sicher weiss, dass ein bestimmtes Bild zur Nutzung durch Dritte freigegeben ist, muss man davon ausgehen, dass man es NICHT auf der eigenen Website publizieren darf. Tut man es trotzdem, so verletzt man die Rechte des Urhebers, und dieser kann dann die Löschung des Bildes verlangen oder eine Nutzungsgebühr in Rechnung stellen.

Häufig wird zwar nichts passieren. Aber wenn man beispielsweise ein Bild eines kommerziellen Fotodienstes wie Getty Images erwischt, dann darf man sich nicht wundern, wenn eines Tages eine gesalzene Rechnung ins Haus flattert. Denn solche Unternehmen durchsuchen das Internet systematisch nach eigenen Bildern, um nicht-lizenzierte Nutzungen zu finden. Und professionelle Bilder sind oft richtig teuer: Eine solche Rechnung kann schnell mehrere tausend Franken betragen – pro Bild, wohlverstanden!

Das Urheberrecht gilt auch für nicht-kommerzielle Websites

«Meine Website ist aber rein privat!» Selbst das ist kein Freibrief, um fremde Bilder ohne Zustimmung des Urhebers zu nutzen. Es gibt zwar Lizenzen, welche zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung unterscheiden. Und falls Sie in einen Rechtsstreit verwickelt werden sollten, könnte es allenfalls eine Rolle spielen, ob Sie mit dem Bild in irgend einer Form Geld verdient haben oder nicht. Trotzdem: Auch private oder andere nicht-kommerzielle Websites (z.B. von Schulen, Vereinen oder NGOs) müssen das Urheberrecht respektieren.

Handy-Schnappschuss

Strengeres Urheberrecht in der Schweiz

Bisher galt in der Schweiz das Prinzip, dass nur Fotos mit individuellem Charakter durch das Urheberrecht geschützt sind. Seit dem 1. April 2020 sind die Regeln aber strenger: Neu sind auch Handy-Schnappschüsse oder Produktbilder geschützt, die keine kreative Leistung des Fotografen erkennen lassen. Art. 2 Abs 3bis URG sagt es unmissverständlich: «Fotografische Wiedergaben […] gelten als Werke, auch wenn sie keinen individuellen Charakter haben.»

Mehr zu diesem Thema: «URG-Revision: Klarere Grundsätze bei Fotografien» (Economiesuisse)

Der Urheber bestimmt die Nutzungsbedingungen

Was also muss man tun, um ein fremdes Bild legal zu nutzen? Die Antwort ist zugleich einfach und kompliziert. Kurz gesagt: Man muss die Nutzungsbedingungen des Urhebers erfüllen. Weil aber der Urheber diese Bedingungen frei gestalten kann, muss man im Einzelfall genau abklären, unter welchen Bedingungen man ein Bild verwenden darf – wenn überhaupt.

Bildagenturen: Grosses Angebot – komplexe Lizenzen

Beginnen wir einmal bei den Bildagenturen wie Getty Images, Adobe Stock (ehem. Fotolia), Shutterstock, iStock, Photocase etc., deren Geschäft darin besteht, Bilder verschiedenster Urheber zu vermarkten. Die Lizenzgebühren, welche für die Nutzung erhoben werden, sind oft detailliert abgestuft nach dem jeweiligen Verwendungszweck: In welcher Auflösung wird das Bild genutzt? In welchen Ländern? Für wie lange? Für redaktionelle oder für kommerzielle Zwecke? Auf der Startseite oder auf einer Unterseite? Ist auch die Nutzung in Print-Medien erlaubt? Hier lohnt es sich, das Kleingedruckte genau zu lesen.

Auch lizenzfreie Bilder sind nicht kostenlos

Deutlich einfacher wird es, wenn man lizenzfreie Bilder (engl. roalty-free images) nutzt, welche die meisten Bildagenturen ebenfalls im Angebot haben. Hier erwirbt man ein weitgehend uneingeschränktes Nutzungsrecht und muss sich danach nicht mehr um die Einhaltung irgendwelcher Bedingungen kümmern. Solche Bilder sind oft Massenware – technisch sauber, aber einigermassen austauschbar und oft leicht als Stock-Material erkennbar. Als Header-Bild für die Website eines grossen Unternehmens taugen solche Fotos selten, sehr wohl aber zur Bebilderung von Blog-Artikeln oder Social Media Posts.

Lizenzfreie Bilder sind meist auch preislich attraktiv – insbesondere, wenn man sie in grösseren Mengen einkauft. Viele Plattformen bieten abgestufte Abo-Modelle, bei denen man eine bestimmte Anzahl von Fotos pro Monats herunterladen kann; bei höheren Abo-Tarifen sinkt der Preis pro Bild. Ebenfalls üblich ist der Verkauf von lizenzfreien Bildern gegen Credits; in grösseren Paketen werden die Credits günstiger, und damit sinken wiederum die Kosten pro Bild. Vereinzelt gibt es sogar Flat-Rate-Angebote, wo man gegen eine Monats- oder Jahresgebühr beliebig viele Bilder herunterladen kann (z.B. Envato Elements).

Unter dem Strich zahlt man für lizenzfreie Bilder typischerweise ein- bis zweistellige Beträge. Sind sind somit sehr günstig, aber – und hier ist das Wort «lizenzfrei» leider missverständlich – sie sind nicht kostenlos. Was entfällt sind lediglich die restriktiven Lizenzbestimmungen, nicht aber die Lizenzgebühren.

Gemeinfreie Bilder

Wer kein Geld für Bilder ausgeben will oder kann, muss nach anderen Angeboten Ausschau halten. Die einfachste Lösung sind gemeinfreie Bilder (engl. public domain images), welche man frei von Auflagen und Kosten nutzen darf.

Gemeinfrei werden solche Bilder entweder dadurch, dass ihr Urheber schon länger verstorben ist oder aber dadurch, dass der Urheber (oft sind dies Behörden oder Non-Profit-Organisationen) auf ihr Urheberrecht verzichten. Das erklärt auch gleich, warum Public-Domain Fotos meist älteren Datums und oft dokumentarisch sind. Für Marketing-Zwecke wird man hier nur selten geeignete Bilder in guter Qualität finden.

Gemeinfreie Bilder gibt es unter anderem bei Wikimedia Commons, der zentralen Medienplattform von Wikipedia & Co. Aber Vorsicht: Längst nicht alle Bilder, die man dort findet, sind gemeinfrei, und man muss deshalb bei jedem einzelnen Bild die jeweiligen Nutzungsbestimmungen beachten. Häufig kommen Creative-Commons-Lizenzen (siehe unten) zum Einsatz, teilweise aber auch die etwas kompliziertere GNU-Lizenz für freie Dokumentation GFDL.

Creative-Commons-Lizenzen

Bleiben noch diejenigen Bilder, welche zwar kostenlos, aber nur unter gewissen Auflagen genutzt werden dürfen. Oft gilt hier eine der verschiedenen Creative-Commons-Lizenzen, welche auch für juristische Laien gut verständlich sind. Kurz gesagt regelt eine solche Lizenz:

  • ob ein Bild auch für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf
  • ob ein Bild nur in der bestehenden Form genutzt oder auch bearbeitet werden darf
  • ob der Urheber genannt werden muss
  • ob das Resultat unter dieselbe Lizenz gestellt werden muss

Insgesamt existieren sieben CC-Lizenzen, welche diese vier Regeln in unterschiedlicher Weise kombinieren. Die Lizenzen tragen etwas kryptische Namen, die aber mit ein wenig Übung leicht zu verstehen sind: CC-BY-SA beispielsweise bedeutet, dass der Urheber genannt (BY = created by) und das Resultat unter dieselbe Lizenz gestellt werden muss (SA = share alike), dass man aber ansonsten mit dem Werk tun kann, was immer man möchte. Die liberalste aller Creative-Commons-Lizenzen ist übrigens CC0: Hier ist die Nutzung an keinerlei (zero) Bedingungen geknüpft.

Creative Commons Button: CC-BY
CC-BY: Es genügt, den Urheber anzugeben.
Creative Commons Button: CC-BY-NC
CC-BY-NC: Der Urheber muss genannt werden, und eine kommerzielle Nutzung ist verboten.
Creative Commons Button: CC-BY-NC-SA
CC-BY-NC-SA: Urhebernennung, keine kommerzielle Nutzung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen.

Eine noch junge, aber vielversprechende Sammlung von CC0-Bildern ist WordPress Photos, das Ende 2021 lanciert wurde. Aufgrund der Reichweite, welche das WordPress-Projekt hat, darf man gespannt sein, was sich daraus entwickelt – derzeit sind allerdings erst einige hundert Fotos verfügbar. Es ist zu erwarten, dass man in Zukunft direkt aus WordPress heraus auf diesen Fundus zugreifen kann, aber die Bilder sind auch unabhängig von WordPress nutzbar.

Plattformen wie Unsplash oder Pexels funktionieren ebenfalls nach dem Prinzip von CC0, auch wenn deren Lizenzbestimmungen sich nicht explizit auf Creative Commons beziehen: Diese Bilder kann man kostenlos und ohne Einschränkungen nutzen, sogar ohne den Urheber nennen zu müssen. Wer gute Bilder braucht, kein Geld ausgeben will und sich auch nicht mit Nutzungsrechten auseinandersetzen will, ist hier am besten aufgehoben.

Und wo findet man nun Bilder, die man legal und kostenlos auf seiner Website publizieren darf? Natürlich ist Google trotzdem ein guter Ausgangspunkt. Wer nach «kostenlose Fotos» sucht, findet zahlreiche Plattformen mit entsprechenden Angeboten. Allerdings ist dort oft nur ein Teil der Bilder wirklich kostenlos – der Rest stammt aus den Beständen kommerzieller Fotoagenturen, an deren Verkauf die Plattform mitverdient.

Filter «Nutzungsrechte» in der Google Bildersuche

Nutzt man nicht die normale Websuche, sondern die Bildersuche von Google, dann kann man sich wahlweise nur Treffer anzeigen lassen, die «zur Wiederverwendung gekennzeichnet» sind. Zusätzlich wird unterschieden, ob man die Bilder bearbeiten und/oder für kommerzielle Zwecke nutzen darf. Was das im Detail bedeutet, muss man natürlich trotzdem noch auf derjenigen Website recherchieren, von der das Bild stammt. Diese Methode ist also eher aufwändig, liefert aber unter Umständen Resultate, die man auf den gängigen Fotoplattformen nicht gefunden hätte.

Noch besser geeignet ist Openverse: Diese Bildersuchmaschine erschliesst über 300 Millionen Bilder mit Creative-Commons-Lizenzen aus verschiedensten Quellen – wobei allerdings die Bildqualität recht unterschiedlich ist. Openverse wurde ursprünglich unter dem Namen CC Search von der Creative-Commons-Initiative lanciert und hat 2021 bei WordPress.org eine neue Heimat gefunden. Hier sieht man auf Anhieb, welche Lizenz für ein Bild gilt, und man kann gezielt nach den verschiedenen CC-Lizenzen filtern. Auch hier gilt allerdings der Vorbehalt, dass man nochmals an der Quelle nachprüfen sollte, ob das Bild tatsächlich unter dieser Lizenz genutzt werden darf.

Notebook mit Präsentation zum Thema «Konzeption von Websites»

Ihr Spezialist für die Konzeption von Websites

Martin Sauter, der Gründer von Metoki, konzipiert seit über 20 Jahren Websites für Grossunternehmen, KMU und Non-Profit-Organisationen. Als Dozent an der Hochschule Luzern unterrichtet er das Thema «Konzeption von Websites» im Rahmen des CAS Online Communication and Marketing.

Gerne beraten wir Sie bei der Entwicklung von Personas und User Stories, bei Fragen der Informationsarchitektur und der User Experience, bei der Erarbeitung eines technischen Pflichtenhefts sowie bei der Evaluation von Content-Management-Systemen.